Die Vergütung meiner Leistungen orientiert sich gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an der Höhe der Netto-Bausumme Ihres Bauvorhabens.
Wird Ihr Bauvorhaben von mir in allen neun Leistungsphasen zu 100% betreut, kann man als groben Richtwert für die Höhe des Honorars ungefähr 10 bis 20% der Netto-Bausumme annehmen.
Die 100% der Leistungen teilen sich wie folgt auf die einzelnen neun Leistungsphasen auf:
Phase 1: Grundlagenermittlung - 3% der Teilleistungen
(Klären der Aufgabenstellung und Beratung zum Leistungsbedarf)
Phase 2: Vorplanung - 10% der Teilleistungen
(Erarbeitung eines Vorentwurfes, ggf. in mehreren Varianten, Kostenschätzung)
Phase 3: Entwurfsplanung - 15% der Teilleistungen
(Erarbeitung eines Entwurfsplanes auf der Grundlage des Vorentwurfs, Kostenberechnung)
Phase 4: Genehmigungsplanung - 6% der Teilleistungen
(Erarbeitung notwendiger Antragsunterlagen und Einreichung bei den zuständigen Behörden)
Phase 5: Ausführungsplanung - 24% der Teilleistungen
(Erstellung der Ausführungs-, Detail- und Pflanzpläne, zeichnerische Darstellung aller für die Ausführung notwendigen Angaben)
Phase 6: Vorbereitung der Vergabe - 7% der Teilleistungen
(Erstellung eines schriftlichen Leistungsverzeichnisses für die Baumaßnahme als Grundlage für die Angebotseinholung)
Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe - 3% der Teilleistungen
(Einholung von Angeboten für die Baumaßnahme, Prüfung und Wertung der Angebote, Vorschlag an den Bauherren, welche Firma den Auftrag für die Ausführung des Bauvorhaben bekommen soll)
Phase 8: Bauüberwachung - 29% der Teilleistungen
(Überwachung der korrekten Ausführung der Baumaßnahme in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und dem Leistungsverzeichnis, Abnahme, Aufmaß der fertigen Baumaßnahme gemeinsam mit der Ausführungsfirma, Prüfung der Rechnungen)
Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation - 3% der Teilleistungen
(Überprüfung auf Mängel nach der Fertigstellung vor Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber der Ausführungsfirma)
Selbstverständlich ist auch die Beauftragung einzelner Leistungsphasen möglich, falls Sie zum Beispiel die Angebotseinholung, Vergabe oder Bauüberwachung in Eigenleistung übernehmen möchten. In diesem Fall werden nur die anteilig anfallenden Planungskosten abgerechnet. Sollten Sie ein pauschales Angebot wünschen, ist dies ebenfalls möglich.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie an einem kostenfreien Honorarangebot interessiert sind. Sie können hierfür mein Kontaktformular nutzen.